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Info : Urteil zu Hartz IV - Regelsätzen
am 09.02.2010 16:32 (158 x gelesen)

Stuttgart, 9. Februar 2010. Das Diakonische Werk Württemberg begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. „Damit bestätigt das höchste Verfassungsorgan die Auffassung der Diakonie, dass sich die Höhe der Grundsicherung für Kinder ebenso wie für Erwachsene an den tatsächlich zu befriedigenden Bedarfen bemessen und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen muss“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.

Dies sei ein erster Schritt für das Eintreten für bessere Bedingungen für arme Menschen. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil die Maßstäbe zurecht gerückt und die politisch motivierte Festsetzung der Regelsätze in die Schranken verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht macht laut Kaufmann mit seiner Anordnung deutlich, wie dringend der Regelungsbedarf für die auf Hilfe angewiesenen Menschen ist. 6,7 Millionen Betroffene, darunter 1,7 Millionen Kinder, könnten nun einen besonderen Bedarf im Einzelfall unmittelbar geltend machen und der Gesetzgeber habe bis zum Ende des Jahres eine gesamte Neuregelung zu treffen. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 weist die Diakonie immer wieder auf die ungenügende Höhe der Regelsätze, die nicht angemessene Berechnung und die fehlenden Angebote bei Bildung und Betreuung hin. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht zunächst nicht die Höhe der Beträge in Frage gestellt, aber das Verfahren ihrer Festlegung als sachlich unbegründet und nicht verfassungsgemäß kritisiert. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann geht davon aus, dass mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes arme Menschen in Deutschland wieder auf eine verlässliche Grundsicherung hoffen können. „Der Gesetzgeber muss nunmehr sicherstellen, dass die Regelsätze in einem Verfahren festgestellt werden, das nachvollziehbar den Bedingungen des Artikels 1 des Grundgesetzes entspricht.“Diakonie-Württemberg

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